| A |
Allgemeines |
| A1 |
Die Segel- und Motorfluggruppe Grenchen betreibt die Flugschule Grenchen (FSG-SMG) und ist durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt nach den Vorgaben der EASA als Approved Training Organisation CH.ATO.0134 zertifiziert. |
| A2 |
Jeder Air Cadet welcher an der praktischen Flugausbildung teilnimmt, muss Mitglied der Segel- und Motorfluggruppe Grenchen (SMG) sein. |
| A3 |
Für den Besuch einer Theorieausbildung ist die Mitgliedschaft in der SMG nicht erforderlich. |
| A4 |
Die Ausbildung findet auf dem Flughafen Grenchen statt. In Ausnahmefällen (z.B. wegen Benützungseinschränkungen, Meteo, usw.) kann die Ausbildung oder Teile davon auf andere Flugplätze verlegt werden.
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| A5 |
Jeder am Flugbetrieb beteiligte Pilot erhält einen Zugang: - zur Onlinedatenbank „login.fliegen.ch“ - zu den ATO-Dokumenten |
| A6 |
Für alle Ausbildungsflüge gelten die Versicherungsbestimmungen gemäss gültiger Preisliste. |
| B |
Grundsätze YES-Tage und ACG-Praxiskurse
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| B1 |
Cadets (YES und ACG) welche bei Kursbeginn nicht 18 Jahre alt sind, bestätigt mit diesen AGB dass eine erziehungsberechtigte Person:
- einverstanden ist, dass der Cadet am Flugbetrieb teilnimmt - diese AGB und die Versicherungsbestimmungen bekannt sind - der Cadet kostenlosen in den Aeroclub der Schweiz (AeCS) als Jugend-Mitglied aufgenommen wird
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| B2 |
Die YES Tage sind kostenlos. Es besteht kein Anspruch auf eine Teilnahme. |
| C |
Kurse
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| C1 |
Anmeldeschluss ist 5 Tage vor Kursbeginn. Kurzfristige Anmeldungen sind nach Absprache möglich. |
| C2 |
Das Kursgeld muss 30 Tage nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch bei Kursbeginn bezahlt sein. |
| C3 |
Theoriekurse werden durchgeführt wenn bis zum Anmeldeschluss min. drei Teilnehmer angemeldet sind. |
| C4 |
Für die Anmeldung zur Theorieprüfungen muss die interne Vorprüfung bestanden sein. |
| C5 |
Für die Anmeldung zur praktischen Prüfungen muss der Flugauftrag Prüfungstraining erfüllt und vom Fluglehrer bestätigt sein. |
| C6 |
Beim Abbruch einer Theorieausbildung erfolgt keine Rückerstattung des Kursgeldes. |
| D |
Verpflichtungen, Vorbehalte |
| D1 |
Die FSG-SMG führt die Ausbildung entsprechend der Ausschreibung durch. |
| D2 |
Kann ein Kurs ohne Verschulden des Teilnehmers nicht abgeschlossen werden (z.B. Meteo, Flugzeugausfall) kann der Teilnehmer die fehlenden Übungen/Lektionen in einem anderen Kurs nachholen. |
| D3 |
Kann der Teilnehmer einen Kurs aus persönlichen Gründen nicht abschliessen, ist er berechtigt die fehlenden Übungen/Lektionen in einem anderen Kurs nachzuholen. |
| D4 |
Erreicht ein Teilnehmer die erforderliche Qualifikationsnote nicht, wird durch die Schulleitung ein Zwischentraining definiert. Die Kosten des Zwischentrainings gehen zu Lasten des Schülers. |
| D5 |
Besteht ein Teilnehmer eine Prüfung nicht, gehen die Kosten für ergänzendes Training und die Wiederholung der Prüfung zu seinen Lasten. |
| D6 |
Ist ein Cadet für die Fliegerei nicht geeignet, kann die Schulleitung die Ausbildung abbrechen. |
| D7 |
Der Kodex für Air Cadets ist verbindlich. Hält sich ein Cadet nicht daran, kann die Schulleitung den Cadet auf unbestimmte Zeit vom Flugbetrieb suspendieren. |
| E |
Verschiedenes |
| E1 |
Gerichtsstand ist Grenchen. |
| E2 |
Ausgabe 31. Dezember 2023. |
| E3 |
Diese AGB ersetzen alle vorhergehenden. |