A |
Allgemeines |
A1 |
Die Segel- und Motorfluggruppe Grenchen betreibt die Flugschule Grenchen (FSG-SMG) und ist durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt nach den Vorgaben der EASA als Approved Training Organisation CH.ATO.0134 zertifiziert. |
A2 |
Jeder Pilot welcher an der praktischen Flugausbildung teilnimmt, muss Mitglied der Segel- und Motorfluggruppe Grenchen (SMG) sein. |
A3 |
Für den Besuch einer Theorieausbildung ist die Mitgliedschaft in der SMG nicht erforderlich. |
A4 |
Die Ausbildung findet auf dem Flughafen Grenchen statt. |
A5 |
In Ausnahmefällen (z.B. wegen Benützungseinschränkungen, Meteo, usw.) kann die Ausbildung oder Teile davon auf andere Flugplätze verlegt werden. |
A6 |
Jeder am Flugbetrieb beteiligte Pilot erhält einen Zugang: - zur Onlinedatenbank „login.fliegen.ch“ - zu den ATO-Dokumenten |
A7 |
Für alle Ausbildungsflüge gelten die Versicherungsbestimmungen gemäss gültiger Preisliste. |
B |
Individuelle Ausbildung |
B1 |
Für die individuelle Ausbildung gelten die Preise unserer Preisliste auf fliegen.ch. |
B2 |
Die Planung der Instruktoren und Reservation der Flugzeuge erfolgt über unser Sekretariat. |
C |
Kurse
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Allgemein |
C1 |
Anmeldeschluss ist 5 Tage vor Kursbeginn. Kurzfristige Anmeldungen sind nach Absprache möglich. |
C2 |
Das Kursgeld muss 30 Tage nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch bei Kursbeginn bezahlt sein. |
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Theorie |
C3 |
Theoriekurse werden durchgeführt wenn bis zum Anmeldeschluss min. drei Teilnehmer angemeldet sind. |
C4 |
Für die Anmeldung zur Theorieprüfungen muss die interne Vorprüfung bestanden sein. |
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Praxis
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C5 |
Die Schulleitung legt die Zuteilung der Flugzeugmuster fest. Wünsche der Teilnehmer werden wenn möglich berücksichtigt. |
C6 |
Für die Anmeldung zur praktischen Prüfungen muss der Flugauftrag Prüfungstraining erfüllt und vom Fluglehrer bestätigt sein. |
D |
Pauschalangebote
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D1 |
Bei der Buchung eines Pauschalangebotes wird die Zahlung innerhalb von 30 Tagen fällig. |
D2 |
Die Zahlung kann in 2-4 gleich grosse Raten aufgeteilt werden. Die erste Rate wird mit der Buchung des Pauschalangebotes fällig.
Die letzte Rate muss vor Beginn des letzten Kursmoduls bezahlt sein, die übrigen Raten müssen gleichmässig dazwischen verteilt werden.
Ab der zweiten Rate verrechnen wir einen Zuschlag von CHF 100.- pro Rate. |
D3 |
Die theoretische Ausbildung erfolgt in einem unserer Theoriekurse. Für nicht besuchte Theoriekurse erfolgt keine Rückerstattung. |
D4 |
Die praktische Ausbildung erfolgt in Wochenkursen. Teile davon können in der individuellen Schulung absolviert werden.
In diesem Fall werden 2/3 der effektiven Instruktionszeit gemäss Preisliste verrechnet. |
E |
Verpflichtungen, Vorbehalte |
E1 |
Die FSG-SMG führt die Ausbildung entsprechend der Ausschreibung durch. |
E2 |
Wird ein Kurs nicht durchgeführt kann nach Absprache zu einem späteren Zeitpunkt ein gleichwertiger Kurs besucht werden. |
E3 |
Kann ein Kurs ohne Verschulden des Teilnehmers nicht abgeschlossen werden (z.B. Meteo, Flugzeugausfall, Ausfall Instruktor) kann der Teilnehmer die fehlenden Übungen/Lektionen in einem anderen Kurs nachholen. |
E4 |
Kann der Teilnehmer einen Kurs aus persönlichen Gründen nicht abschliessen, ist er berechtigt die fehlenden Übungen/Lektionen in einem anderen Kurs nachzuholen. |
E5 |
Falls der Teilnehmer fehlende Übungen in der individuellen Ausbildung nachholt, wird die Instruktionszeit gemäss D4 verrechnet. |
E6 |
Erreicht ein Teilnehmer die Kursziele mit den geplanten Kurszeiten/Lektionen nicht, wird durch die Schulleitung zusammen mit dem Kursteilnehmer, dem Kursleiter und dem Fluglehrer ein Zusatztraining definiert. Die Kosten für Zusatztraining gehen zu Lasten des Teilnehmers. |
E7 |
Besteht ein Teilnehmer eine Prüfung nicht, gehen die Kosten für ergänzendes Training und die Wiederholung der Prüfung zu seinen Lasten. |
F |
Umbuchungen, Rückzug, Nichtantreten, Abbruch, Ausschluss
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F1 |
Für Umbuchungen von Kursen weniger als 5 Arbeitstage vor Kursbeginn verrechnen wir CHF 100.- Bearbeitungskosten. |
F2 |
Bei Rückzug der Anmeldung bis 10 Arbeitstage vor Beginn der Ausbildung verrechnen wir CHF 250.- Bearbeitungskosten. |
F3 |
Bei Rückzug der Anmeldung weniger als 10 Arbeitstage vor Kursbeginn oder Nichtantreten der Ausbildung verrechnen wir:
- bei Theoriekursen 50% des Kursgeldes.
- bei Praxiskursen CHF 900.-. |
F4 |
Beim Abbruch einer Theorieausbildung erfolgt keine Rückerstattung. |
F5 |
Bei Abbruch eines Pauschalangebotes werden die bezogenen Leistungen, zzgl. CHF 500.- Bearbeitungsgebühr abgerechnet. |
F6 |
Ist ein Teilnehmer für die Fliegerei nicht geeignet, verstösst er gegen Regeln oder Disziplin, kann die Schulleitung die Ausbildung abbrechen. |
G |
Treibstoffzuschläge |
G1 |
In Praxiskursen kann bei Erhöhung des Benzinpreises auf die effektive Flugzeit (True Flight Time, TFT) ein Zuschlag verrechnet werden. Für die Berechnung gilt der Durchschnittspreis vom Flughafen Grenchen des laufenden Geschäftsjahres. |
G2 |
Berechnungsbasis sind folgende Treibstoffpreise inkl. MWST: AVGAS 100LL CHF 2.70 pro Liter JET A1 CHF 2.20 pro Liter |
G3 |
Die Abrechnung erfolgt auf Ende des Geschäftsjahres. |
H |
Verschiedenes |
H1 |
Gerichtsstand ist Grenchen. |
H2 |
Ausgabe 31. Dezember 2023. |
H3 |
Diese AGB ersetzen alle vorhergehenden. |