A |
Allgemeines |
A1 |
Die Segel- und Motorfluggruppe Grenchen betreibt die Flugschule Grenchen (FSG-SMG) und ist durch das BAZL nach den Vorgaben der EASA als CH.ATO.0134 zertifiziert. |
A2 |
Jeder Pilot welcher an der praktischen Flugausbildung teilnimmt, muss Mitglied der Segel- und Motorfluggruppe Grenchen (SMG) sein. |
A3 |
Die Ausbildung findet auf dem Flughafen Grenchen statt. Bei Bedarf (z.B. wegen Benützungseinschränkungen, Wetter, usw.) kann die Ausbildung teilweise auf andere Flugplätze verlegt werden. |
A4 |
Jeder am Flugbetrieb beteiligte Pilot erhält einen Zugang: - zur Onlinedatenbank „login.fliegen.ch“ - zu den erforderlichen ATO-Dokumenten |
A5 |
Für alle Ausbildungsflüge gelten die Versicherungsbestimmungen gemäss gültiger Preisliste. |
B |
Anmeldung
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B1 |
Anmeldeschluss ist 10 Tage vor Kursbeginn. Kurzfristige Anmeldungen sind nach Absprache möglich. |
B2 |
Das Kursgeld muss 30 Tage nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch bei Kursbeginn bezahlt sein. |
B3 |
Die Schulleitung legt die Zuteilung der Flugzeugmuster fest. Wünsche der Teilnehmer werden wenn möglich berücksichtigt. |
B4 |
Für die Anmeldung zum AoC muss in der Qualifikation die geforderte Note erreicht sein. |
C |
Ausbildung, Verpflichtungen, Vorbehalte |
C1 |
Die Ausbildung erfolgt in den publizierten Kursen. Teile der praktischen Ausbildung können nach Absprache in der individuellen Schulung absolviert werden, in diesem Fall werden 2/3 der effektiven Instruktionszeit verrechnet. |
C2 |
Wird ein Kurs nicht durchgeführt, kann nach Absprache zu einem späteren Zeitpunkt ein gleichwertiger Kurs besucht werden. |
C3 |
Kann ein Kurs ohne Verschulden des Teilnehmers nicht abgeschlossen werden (z.B. Wetter, Flugzeugausfall, usw.) kann der Teilnehmer die fehlenden Übungen in einem anderen Kurs nachholen. |
C4 |
Kann der Teilnehmer einen Kurs aus persönlichen Gründen nicht abschliessen, ist er berechtigt die fehlenden Übungen in einem anderen Kurs nachzuholen. |
C5 |
Falls der Teilnehmer fehlende Übungen in der individuellen Ausbildung nachholt, wird die Instruktionszeit gemäss C1 verrechnet. |
C6 |
Erreicht ein Teilnehmer die Kursziele mit den geplanten Zeiten nicht, wird durch die Schulleitung ein Zusatztraining definiert. Die Kosten für Zusatztraining gehen zu Lasten des Teilnehmers |
C7 |
Besteht ein Teilnehmer das AoC nicht, gehen die Kosten für ergänzendes Training und die Wiederholung des AoC zu seinen Lasten. |
D |
Umbuchungen, Rückzug, Nichtantreten, Abbruch |
D1 |
Für Umbuchungen von Kursen weniger als 10 Arbeitstage vor Kursbeginn verrechnen wir CHF 200.- Bearbeitungskosten. |
D2 |
Bei Rückzug der Anmeldung bis 20 Arbeitstage vor Beginn der Ausbildung verrechnen wir CHF 500.- Bearbeitungskosten. |
D3 |
Bei Rückzug der Anmeldung weniger als 20 Arbeitstage vor Kursbeginn oder Nichtantreten der Ausbildung verrechnen wir:
beim T&L und Flugtheorie 100% des Kursgeldes
bei Praxiskursen CHF 1500.-. |
D4 |
Abrechnung beim Abbruch der Ausbildung: T&L und Flugtheorie keine Rückerstattung praktische Ausbildung Verrechnung der bezogenen Leistungen nach Preisliste zzgl. CHF 900.- Bearbeitungsgebühr |
D5 |
Ist ein Teilnehmer für die Tätigkeit als Instruktor offensichtlich nicht geeignet oder verstösst er gegen Regeln oder Disziplin, kann die Schulleitung die Ausbildung abbrechen. Die Abrechnung erfolgt gemäss D4. |
E |
Treibstoffzuschläge |
E1 |
In Praxiskursen wird bei Erhöhung des Benzinpreises auf die effektive Flugzeit (True Flight Time, TFT) ein Zuschlag verrechnet. Für die Berechnung gilt der Durchschnittspreis vom Flughafen Grenchen des Quartals in welchem die Ausbildung stattgefunden hat. |
E2 |
Berechnungsbasis sind folgende Treibstoffpreise inkl. MWST AVGAS 100LL CHF 2.70 pro Liter JET A1 CHF 2.20 pro Liter |
E3 |
Die Abrechnung erfolgt auf Ende des Geschäftsjahres. |
F |
Verschiedenes |
F1 |
Gerichtsstand ist Grenchen. |
F2 |
Ausgabe 31. Dezember 2023. |
F3 |
Diese AGB ersetzen alle vorhergehenden. |